Im Familienbuch der Cornelissen aus Dortmund/Unna ist bei den Eintragungen des Standesbeamten - Heiratsurkunde und Geburtsurkunde der Söhne Jan und Nils - der Name Cornelissen mit ß geschrieben. In demselben Familienbuch weisen die Urkunden kirchlicherseits über die kirchliche Trauung sowie über Taufe und Erstkommunion von Nils Cornelissen den Namen jeweils mit ss aus. |
"Das Problem kann indessen nicht allein in der Weise gelöst werden, daß man das "ss" oder das "ß" als Nachfolgebuchstaben des früheren ansehen könnte. Vielmehr ist die Entscheidung im Einzelfall nach den sprachlichen und grammatischen Regeln der deutschen Sprache und Rechtschreibung zu treffen."Auf diesen Beschluss hin ließ das Bundesinnenministerium von der Gesellschaft für deutsche Sprache e.V. in Wiesbaden eine Stellungnahme zu dem Problemkreis einholen. Darin heißt es:
"Das nicht mehr gebräuchliche handschriftliche Zeichen ist zur Wiedergabe eines s-Lautes ungeeignet. Dafür sind die zutreffenden Schriftzeichen ss oder ß nach den folgenden Empfehlungen zu verwenden:Entsprechend den Ausführungen unter 2. war damit von den Regeln her die Schreibung von Cornelissen entschieden: Wie bei den Beispielsfällen ist er seitdem mit ss zu schreiben.
1. ß steht im Zweifelsfalle für
1.1 im Inlaut bei Namen mit langem Vokal und nach Diphthong.
1.2 im allgemeinen im Auslaut aller Namen.
2. ss steht im Zweifelsfalle für im Inlaut bei Namen mit kurzem Vokal. Beispiele: Bessel, Busse, Esser, Schlosser, Wessel, Wissner.
3. ...."
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