Besonderer Schutzpatron gegen Krankheiten, vor allem gegen Krämpfe, Gicht und Fallsucht, dessen heilige Reliquien mit großem Zulauf und großer Frömmigkeit verehrt werden und dessen Beistand in der Pfarrkirche von Vortum-Mullem bei Boxmeer inbrünstig angerufen wird.Aus der Litanei nachstehend der Teil, der sich hauptsächlich mit Papst Cornelius befasst:
Hl. Cornelius, großer Freund Gottes, Leidenschaftlicher Papst und Fürst der Kirche, Tapferer Märtyrer, Wunder an Geduld, Beschirmer des hl. Glaubens, Ausrotter der Ketzereien, Tröster der Betrübten, Helfer der Elenden, Besonderer Schutzpatron bei körperlichen Qualen, Hl. Fürsprecher für uns beim Allerhöchsten, Gesetzmäßiger Nachfolger des heiligen Petrus, welchem Christus seine Schafe anbefohlen hat, Der du die abgefallenen Christen wie irrende Schafe auf den rechten Weg und in den wahren Schafstall Christi, das heißt, zur wahren hl. Römischen Kirche zurückzubringen getrachtet hast, bitte für uns. Der du den Leichnam des hl. Apostels Petrus, an dem Ort, wo er gekreuzigt wurde, gebührend untergebracht hast, Der du wegen dieser Tat von den heidnischen Kaisern in eine trübe Verbannung geschickt worden bist, Der du in dieser Verbannung nicht aufgehört hast, den hl. Glauben an Christus zu verkündigen, Der du deshalb durch dieselben Kaiser nach Rom gebracht worden bist, um die Götzen anzubeten, Der du diesen Götzendienst versagend, lieber dein Leben und Blut für Jesu Namen gegeben hast, Der du den Gläubigen nicht allein in deinem Leben, sondern besonders jetzt im Himmel mit Christus regierend alles Gute bringst, Der du den Menschen, die von Krämpfen befallen wurden, Erleichterung und Genesung verschaffst, Der du als ein mächtiger Fürsprecher gegen die Fallsucht erkannt wurdest, bitte für uns. Der du gegen die Qualen der Gicht ein wirksamer Beschirmer bist, bitte für uns. Durch die Fürsprache des hl. Cornelius, verschone uns, Herr. |
Vorstehende Litanei wird von Uns für den privaten Gebrauch gutgeheißen; und bei der Verleihung des "imprimatur" verleihen Wir auch an alle Gläubigen Unseres Bistums, die dieselbe gottesfürchtig gebetet haben werden, einen Ablass von 40 Tagen.Während der Cornelius-Oktav wird sogar ein vollkommener Ablass gewährt. Laut den "Anmerkungen" auf der Rückseite des Heftchens gewährte ihn Papst Leo XIII. 1881, und zwar all denen jährlich einmal, die am Festtag des Heiligen oder an einem anderen Tag innerhalb der Oktav nach Beichte und Kommunion in der Pfarrkirche von Vortum-Mullem nach den Intentionen der heiligen Kirche beten.